Als Steuerberater helfe ich meinen Klienten, ihre steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die Steuerlast zu minimieren und vertrete sie bei allen Anliegen gegenüber den Finanzbehörden.
Ich erstelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Überschussrechnungen, Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen sowie Jahresabschlüsse und Umsatzsteuervoranmeldungen für meine Mandanten.
Ich übernehme die Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, berechne laufende Lohnabgaben und manage An- sowie Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern, während ich zugleich bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen unterstütze.
Wenn Sie sich Weg und Zeit für Besprechungen sparen wollen und keine klassische Beratung, sondern nur die Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärungen benötigen, biete ich an, dass Sie ganz bequem einfach Ihre Unterlagen über die Website hier hochladen. Auf dieser Basis werde ich dann Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Überschussrechnung, sowie Ihre Einkommensteuererklärung (und bei Bedarf auch Umsatzsteuererklärung) erstellen.
Die Vorgangsweise ist wie folgt:
Im Anschluss erfolgt die Einreichung beim Finanzamt. Sie erhalten die Bescheide, sobald das Finanzamt die Erklärungen veranlagt hat.
Das Honorar hängt vom Umfang der Erklärung ab und beginnt bei EUR 550. Beachten Sie, dass Steuerberatungskosten unbegrenzt abzugsfähig sind und als Ausgabe ergebnismindernd geltend gemacht werden können. Daraus folgt, dass Sie vom Honorar, je nach Einkommen, im besten Fall nur die Hälfte selbst tragen müssen.
Ihr Vorteil ist, dass diese Vorgangsweise unkompliziert, zeitsparend und daher günstig ist. Wenn Sie allerdings einen komplexeren Sachverhalt haben oder eine tatsächliche Beratung benötigen, ist klarerweise ein persönliches Gespräch ratsam.
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