Das Arbeitsplatzpauschale ist ein pauschaler Betrag, der von Selbständigen gewinnmindernd, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn
Dem Steuerpflichtigen müssen jedenfalls Kosten durch die Nutzung der Wohnung entstehen, auch wenn sie nicht den Hauptwohnsitz darstellt. Wenn keine Kosten entstehen, weil die Wohnung unentgeltlich genutzt werden kann, steht das Arbeitsplatzpauschale nicht zu.
Je nachdem, ob auch andere Einkünfte (nur Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb und nichtselbständige Arbeit sind hierfür relevant) erzielt werden und diese EUR 12.816 übersteigen, steht entweder das kleine oder das große Arbeitsplatzpauschale zu.
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