Einkunftsarten

Es gibt in Österreich im Einkommensteuerrecht sieben Einkunftsarten, die in betriebliche und außerbetriebliche unterteilt werden.

  1. Zu den betrieblichen Einkunftsarten gehören
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb),
    • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (z.B. als Freiberufler) und
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. als Mitunternehmer einer Personengesellschaft).

    Diese zeichnen sich in der Regel durch die Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, die Erfassung aller Wertänderungen der Einkunftsquelle und die Berücksichtigung von Substanzverlusten.

  2. Zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten zählen
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. aus einem Dienstverhältnis),
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden),
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Vermietung einer Eigentumswohnung), sowie
    • sonstige Einkünfte (z.B. wiederkehrende Bezüge).

Die betrieblichen Einkünfte haben Vorrang vor den außerbetrieblichen Einkünften. Daher werden die außerbetrieblichen Einkünfte als subsidiär oder nachrangig betrachtet. Bei der Abgrenzung zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften sind wirtschaftliche Merkmale entscheidend. Betriebliche Einkünfte liegen vor, wenn sie aus einer Tätigkeit erzielt werden, die (i) selbständig, (ii) nachhaltig, (iii) mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und (iv) eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

Außerbetriebliche Einkünfte sind demnach Einkünfte, die nicht aus der Einkunftsquelle eines Betriebs stammen.

Die Summe aller Einkünfte stellt das Einkommen einer natürlichen Person dar, das schließlich der Einkommensteuer unterliegt.