Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen allein führt und betreibt. Diese Unternehmensform ist die einfachste und häufigste Form der Selbstständigkeit.

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass persönliche Vermögenswerte zur Begleichung von Unternehmensschulden herangezogen werden können. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist in der Regel einfach und erfordert nur wenige formale Schritte. Es sind keine Mindestkapitalanforderungen erforderlich, und es gibt weniger regulatorische Hürden im Vergleich zu anderen Unternehmensformen, wie z.B. Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften.

Ein Einzelunternehmen ist besonders geeignet für Personen, die eine Geschäftsidee allein umsetzen möchten, ohne Partner oder Gesellschafter, und die bereit sind, das volle finanzielle Risiko zu tragen.

Der Gewinn des Einzelunternehmens wird als persönliches Einkommen des Inhabers betrachtet und unterliegt der Einkommensteuer. Einzelunternehmer müssen ihre Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder, unter bestimmten Voraussetzungen, einer Bilanz erfassen.