Grundfreibetrag

Als Äquivalent zum geringer besteuerten 13. und 14. Monatsgehalt bei Angestellten (begünstigter Lohnsteuersatz iHv 6 %) können Unternehmer Gewinnfreibeträge geltend machen. Hierfür stehen der Grundfreibetrag, der an keine Investitionsbedingungen geknüpft ist, und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (der nur bei entsprechenden Investitionen zusteht) zur Verfügung.

Der Grundfreibetrag steht für Gewinne bis EUR 33.000 in Höhe von 15 % (max. EUR 4.950) zu und wirkt sich gewinnmindernd aus.