Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt vom Bruttolohn bzw. -gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer ordnungsgemäß zu berechnen und einzuhalten. Sie wird auf das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit erhoben und betrifft insbesondere Arbeitnehmer und Angestellte.

Die Frist für die Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt ist der 15. des Folgemonats.

Steuerpflichtige, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, weil sie bei ihrem Arbeitgeber angestellt sind und sonst keine weiteren Einkunftsquellen haben, können im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung (im Gegensatz zur Einkommensteuererklärung) allfällige Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigen.