Pendlereuro

Anspruch auf den Pendlereuro haben Steuerpflichtige, die auch Anspruch auf das Pendlerpauschale haben.

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der als Jahresbetrag gewährt wird. Die Höhe des Pendlereuros beträgt das Doppelte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Einkommensteuer abgezogen.

Wenn die Strecke nicht jeden Arbeitstag zurückgelegt wird, weil eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt oder weil die Tätigkeit von der Wohnung erbracht wird (Home-Office), besteht nur ein teilweiser Anspruch auf den Pendlereuro. Die Regelung entspricht jener des Pendlerpauschale.