Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens EUR 15.000 und jährliche Barumsätze von über EUR 7.500 haben, sind verpflichtet, alle Barumsätze täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu erfassen. Es gibt Sonderregelungen, wie zum Beispiel für Umsätze im Freien, wenn der jährliche Umsatz bis zu EUR 30.000 netto beträgt.
Der Begriff Registrierkasse bezieht sich auf alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die zur Ermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen verwendet werden. Dazu können auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktion zählen. Registrierkassen müssen zudem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, um Manipulationen zu verhindern.
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