Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein System staatlicher oder privater Einrichtungen, das soziale Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter abdeckt. Sie dient der sozialen Absicherung von natürlichen Personen und ihren Familien und gewährleistet soziale Leistungen in Form von Gesundheitsversorgung, Geldleistungen und sozialen Dienstleistungen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Versicherten, Arbeitgeber und des Staates.

Verpflichtet zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sind natürliche Personen aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit oder anderen Kriterien. Dies betrifft in der Regel Angestellte, aber auch bestimmte Selbständige und freie Dienstnehmer. Die Pflicht umfasst die Beitragszahlung zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Sie gewährleistet den Versicherten den Zugang zu gesundheitlichen Leistungen, Einkommenssicherung im Krankheits- und Pensionsfall sowie finanziellen Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität.

Die Beitragssätze variieren je nach Berufsgruppe und ändern sich jährlich. Beispielhaft bezahlt ein Gewerbetreibender im Jahr 2024 mindestens ca. EUR 142 und maximal ca. EUR 1.800 pro Monat für die Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Die Geringfügigkeitsgrenze, bis zu der keine Verpflichtung zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung besteht, beträgt im Jahr 2024 EUR 518,44 pro Monat.