Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist eine regelmäßig (je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich) abzugebende Erklärung an das Finanzamt, in der Unternehmer ihre Umsatzsteuer sowie die abziehbare Vorsteuer für den jeweiligen Zeitraum (Monat bzw. Quartal) melden. Die Umsatzsteuervoranmeldung ermöglicht es dem Finanzamt, die geschuldete Umsatzsteuer zu berechnen, die sich aus der Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer ergibt. Die gemeldeten Beträge müssen dann entweder an das Finanzamt gezahlt oder vom Finanzamt erstattet werden, wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt.
Die Frist für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung ist der 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Monats.
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