Unternehmer

Ein Unternehmer ist umsatzsteuerrechtlich der, der eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, um Einnahmen zu erzielen. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, ist für die Einstufung als Unternehmer nicht entscheidend. Für die Unternehmereigenschaft spielt weder die Rechtsform noch die rechtliche oder geschäftliche Fähigkeit eine Rolle. Entscheidend ist vielmehr die nach außen gerichtete Tätigkeit (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Auch Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, oder Wohnungseigentümergemeinschaften) gelten als Unternehmer, wenn sie in ihrem eigenen Namen nach außen hin handeln.

Unternehmer, die in Österreich Leistungen erbringen, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht und müssen gegebenenfalls Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Bestimmte Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Für die Identifikation als Unternehmer erhalten Unternehmer eine individuelle Nummer, die sogenannte UID.