Verein

Ein Verein ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich zur Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen ideellen Zwecks zusammengeschlossen haben. Der Verein besitzt Rechtspersönlichkeit und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Das Vereinsvermögen darf ausschließlich im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Ein Verein kann jedoch erwerbswirtschaftlich tätig sein und Gewinne erzielen, solange diese nicht vereinszweckwidrig an Mitglieder oder Dritte ausgeschüttet werden. Wichtig ist, dass der Hauptzweck des Vereins nicht die Gewinnerzielung ist und dass der Verein nicht als bloßer Deckmantel für die Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder oder Dritter dient.

Auch wenn ein Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet sein darf, kann er dennoch Unternehmer sein, indem er erwerbswirtschaftlich aktiv ist und Gewinne erwirtschaftet. Diese erwirtschafteten Gewinne müssen jedoch wieder dem Verein zugutekommen, um seine ideellen Zwecke zu fördern. Ein Beispiel hierfür ist die Bewirtschaftung einer Kantine durch einen Fußballverein.

Vereine unterliegen denselben Steuerpflichten wie juristische Personen, einschließlich Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Lohnabgaben. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Verein den steuerlichen Begünstigungsstatus der Gemeinnützigkeit gemäß den Vereinsrichtlinien erhält.

Ein Verein in Österreich hat gemäß Vereinsgesetz grundsätzlich folgende Organe:

  1. Generalversammlung (Mitgliederversammlung):
    • Das oberste Organ des Vereins.
    • Besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.
    • Zuständig für grundlegende Entscheidungen wie Satzungsänderungen, Wahl und Entlastung des Vorstands, Beschlussfassung über Vereinsauflösung etc.
  2. Vorstand:
    • Leitungsorgan des Vereins.
    • Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins.
    • Besteht aus mindestens zwei Personen, häufig sind es mehr.
    • Wird von der Generalversammlung gewählt.
  3. Rechnungsprüfer:
    • Kontrollorgan des Vereins.
    • Zuständig für die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins.
    • Wird von der Generalversammlung gewählt.
    • Meistens zwei Personen.

Diese Organe sind in den Vereinsstatuten (Satzung) festzulegen, und deren Aufgaben und Befugnisse sind entsprechend zu beschreiben. Ein Verein kann auch zusätzliche Organe einrichten, wenn dies in den Statuten vorgesehen ist.