Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Ermächtigung, die eine (natürliche oder juristische) Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) erteilt, in ihrem Namen bestimmte Rechtsgeschäfte oder Handlungen vorzunehmen. Diese Ermächtigung kann für eine spezifische Aufgabe (Spezialvollmacht) oder für eine Vielzahl von Aufgaben (Generalvollmacht) gelten. Die Vollmacht kann mündlich oder schriftlich erteilt werden, wobei in bestimmten Fällen, wie bei Grundstücksgeschäften, eine schriftliche Form vorgeschrieben ist. Sie endet in der Regel durch Widerruf, Erfüllung des Zwecks oder Tod des Vollmachtgebers.

Der Erhalt der Vollmacht ist für den Steuerberater notwendig, um die steuerliche Vertretung des Mandanten wahrzunehmen.