Vorauszahlungen

Vorauszahlungen sind Zahlungen, die Steuerpflichtige bereits vor der endgültigen Festsetzung ihrer Steuerschuld an das Finanzamt leisten müssen. Diese Zahlungen basieren auf Schätzungen oder Vorjahreswerten und dienen dazu, die Steuerlast im laufenden Jahr teilweise vorab zu decken. Vorauszahlungen sind typischerweise für Einkommen- und Körperschaftsteuer relevant und werden quartalsweise geleistet. Sie sollen sicherstellen, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuerlast kontinuierlich über das Jahr verteilt begleichen, anstatt alles auf einmal nach Ende des Veranlagungsjahres zu zahlen. Die endgültige Steuerberechnung erfolgt dann nach Einreichung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung, wobei die bereits geleisteten Vorauszahlungen angerechnet werden können.

Vorauszahlungen können auf Antrag herabgesetzt werden, wenn für das laufende Jahr ein niedrigeres Einkommen erwartet wird, als der Betrag, auf dem die Vorauszahlung basiert (Einkommensteuer des Einkommensteuerbescheids vom Vorjahr zzgl. 4 %).

Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften müssen unabhängig davon, ob sie im Wirtschaftsjahr einen Gewinn erzielen oder nicht, Körperschaftsteuer zahlen. Diese Pflicht wird als Mindest-Körperschaftsteuer (Mindest-KöSt) bezeichnet. Die entsprechenden quartalsweisen Vorauszahlungen betragen jeweils ein Viertel dieser Mindest-KöSt.