Werbungskostenpauschale

Werbungskosten umfassen alle Aufwendungen, die bei der Erzielung von außerbetrieblichen Einkünften anfallen oder zur Erlangung einer solchen notwendig sind. Bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern (nicht bei anderen außerbetrieblichen Einkünften) wird automatisch ein Werbungskosten-Pauschbetrag iHv EUR 132 pro Jahr berücksichtigt, auch wenn diese nicht angefallen sind. Nur Werbungskosten, die über diesen Betrag hinausgehen, führen demnach zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.