Ein Anlagenverzeichnis ist eine geordnete Aufstellung sämtlicher Anlagegüter eines Unternehmens. Es dient der vollständigen Dokumentation aller Vermögensgegenstände, die für den langfristigen Betrieb benötigt werden und deren Anschaffungskosten EUR 1.000 übersteigen.
Merkmale des Anlagenverzeichnisses:
Enthaltene Vermögenswerte: Das Verzeichnis umfasst alle materiellen und immateriellen Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Computer sowie immaterielle Güter wie Patente und Lizenzen.
Detaillierte Angaben: Für jedes Anlagegut werden spezifische Informationen wie Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, Abschreibungen und Buchwert festgehalten.
Buchhalterische Bedeutung: Das Anlagenverzeichnis bildet die Grundlage für die Buchführung und die Bilanzierung des Anlagevermögens im Jahresabschluss eines Unternehmens.
Aktualisierung: Es wird regelmäßig aktualisiert, um Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Wertminderungen der Anlagegüter korrekt zu dokumentieren.
Zweck eines Anlagenverzeichnisses:
Das Anlagenverzeichnis erleichtert die effektive Verwaltung und Kontrolle der Vermögenswerte eines Unternehmens. Es unterstützt die Überwachung der Nutzungsdauer und den Zustand der Anlagegüter sowie die Planung von Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Zudem ist es von großer Bedeutung für die steuerliche Abschreibung der Anlagegüter und die Berechnung des steuerlichen Gewinns.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben werden, müssen nicht in das Anlagenverzeichnis aufgenommen werden.