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Arbeitnehmerveranlagung

Die Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet das Verfahren, bei dem Arbeitnehmer ihre individuelle Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies ermöglicht die Berücksichtigung von steuerlich relevanten Aspekten, die im Laufe des Jahres nicht automatisch durch den Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, wie z.B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben. Durch die Arbeitnehmerveranlagung können mögliche Steuerrückzahlungen oder -nachzahlungen ermittelt und entsprechende Bescheide erstellt werden.

Wenn eine Person eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen lassen möchte, muss sie dies in der Regel selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung jedoch in vielen Fällen automatisch, einschließlich der Auszahlung eines möglichen Gutschriftbetrags (sogenannte „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“). Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraums eingereicht werden.

Grundsätzlich ist die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung nicht verpflichtend, unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitnehmer aber eine Pflichtveranlagung durchführen.