Einkunftsarten werden in betriebliche Einkünfte und außerbetriebliche Einkünfte Kategorien unterteilt. Zu den betrieblichen Einkünften gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb. Diese zeichnen sich in der Regel durch die Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, die Erfassung aller Wertänderungen der Einkunftsquelle und die Gewinnwirksamkeit von Substanzverlusten. Die außerbetrieblichen Einkünfte umfassen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.