Als Barumsätze gelten neben Barzahlungen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, einschließlich Zahlungen mittels PayLife Quick oder Mobiltelefon, sowie die Hingabe von Barschecks oder ausgegebenen Gutscheinen, Bons etc. Nachträgliche Zahlungen mittels Erlagscheins oder E-Banking werden nicht als Barumsätze betrachtet.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht für Barumsätze die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse).