Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die weder einen Wohnsitz (oder nur einen Zweitwohnsitz) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Sie unterliegen nur mit Einkünften, die im Inland erzielt werden, der Steuerpflicht (Territorialitätsprinzip). Eine natürliche Person kann zwar mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt. Die beschränkte Steuerpflicht steht im Gegensatz zur unbeschränkten Steuerpflicht.