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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jene Methode, mit der der steuerrechtliche Gewinn von betrieblichen Einkünften ermittelt wird. Die Ermittlung erfolgt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Für die Berechnung werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind Steuerpflichtige, die nach Unternehmensrecht nicht zur Buchführung verpflichtet sind, bestimmte Umsatzgrenzen (EUR 700.000 pro Jahr) nicht überschreiten und nicht freiwillig Bücher führen (für Freiberufler gilt diese Umsatzgrenze nicht). Im Gegensatz dazu sind Kapitalgesellschaften (GmbHs und AGs) sowie kapitalistische Personengesellschaften (GmbH & Co KGs) unabhängig von der Umsatzgrenze zur Buchführung verpflichtet.