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Einkommensteuererklärung

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, also wenn Sie eine entsprechende Aufforderung erhalten. Falls keine Aufforderung erfolgt, ist zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind oder nicht.

Unbeschränkt Steuerpflichtige sind insbesondere dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn die Steuerfreigrenze überschritten wird und nicht nur ein einziger lohnsteuerpflichtiger Bezug vorliegt.