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Geldwerter Vorteil

Als Einnahmen gelten alle Vorteile, die in Geld gemessen werden können, während ideelle Vorteile nicht berücksichtigt werden. Zu den geldwerten Vorteilen zählen beispielsweise Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Verpflegung, Waren, die private Nutzung eines Firmenwagens und andere Sachbezüge. Es ist somit klargestellt, dass nicht nur Sachbezüge als geldwerte Vorteile gelten, sondern jegliche Vorteile mit monetärem Wert, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkünfte anstelle von Geld gewährt werden. Für die Beurteilung, ob ein geldwerter Vorteil aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis resultiert, sind ausschließlich die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften maßgebend.