Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Der Begriff bezieht sich auf eine allgemeine Bezeichnung für spezifische Regeln zur Rechnungslegung. Im Vergleich zu konkreten Einzelfallregelungen für die Rechnungslegung, wie etwa zur Bewertung bestimmter Bilanzposten, sind diese Regeln besonders grundlegend und daher auch abstrakter. Sie haben zudem den Charakter von Rechtsnormen, was bedeutet, dass sie von der Praxis verbindlich einzuhalten sind.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind:

  • Klarheit und Übersichtlichkeit: Alle Buchungen müssen verständlich und nachvollziehbar sein.
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig erfasst werden.
  • Richtigkeit: Alle Einträge müssen korrekt und fehlerfrei sein.
  • Stichtagsprinzip: Erstellung der Bilanz als Momentaufnahme.
  • Verrechnungsverbot:
  • Periodenabgrenzung:
  • Wirtschaftliche Betrachtung:
  • Stetigkeit:
  • Zeitgerechte Erfassung: Geschäftsvorfälle müssen zeitnah erfasst werden.
  • Ordnungsmäßigkeit: Die Buchführung muss nach einem ordnungsgemäßen System erfolgen.