Der Begriff bezieht sich auf eine allgemeine Bezeichnung für spezifische Regeln zur Rechnungslegung. Im Vergleich zu konkreten Einzelfallregelungen für die Rechnungslegung, wie etwa zur Bewertung bestimmter Bilanzposten, sind diese Regeln besonders grundlegend und daher auch abstrakter. Sie haben zudem den Charakter von Rechtsnormen, was bedeutet, dass sie von der Praxis verbindlich einzuhalten sind.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind:
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