Eine juristische Person ist eine rechtliche Konstruktion, die von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt wird und somit Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Juristische Personen umfassen Organisationen, die durch die Rechtsordnung als eigenständige Einheiten behandelt werden, unabhängig von den natürlichen Personen, die sie gegründet haben oder für sie tätig sind.
Juristische Personen handeln durch ihre Organe oder Vertreter, wie Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige Bevollmächtigte. Beispiele für juristische Personen sind Kapitalgesellschaften oder Vereine.