Startseite | Leistungen | Digitale Steuerberatung | Steuerlexikon
Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist ein umfassendes Dokument, das die finanzielle Lage und die Geschäftsergebnisse eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres darstellt. Er besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen:

  1. Bilanz:

    • Zeigt die Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.
  2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):

    • Stellt die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens gegenüber und zeigt den wirtschaftlichen Erfolg (Gewinn oder Verlust) des Geschäftsjahres.
  3. Anhang:

    • Ergänzt die Bilanz und die GuV um zusätzliche Informationen und Erläuterungen, die für das Verständnis der Zahlen notwendig sind. Hier werden beispielsweise Bewertungsmethoden und wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erläutert.
  4. Lagebericht (bei größeren Unternehmen):

    • Beschreibt die Geschäftsverläufe und die Situation des Unternehmens und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

Zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind Kapitalgesellschaften, kapitalistische Personengesellschaften (GmbH & Co KG), Genossenschaften und wenn gewisse Größen- und Umsatzgrenzen überschritten werden, auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Je nach Rechtsform und Größe können auch Vereine und Stiftungen zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sein.