Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerrechtliche Sonderregelung, bei der Unternehmer mit einem Umsatz iHv max. EUR 35.000 pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Grenze ist ein Nettobetrag und darf einmal in fünf Jahren um bis zu 15 % überschritten werden.

Wenn ein Kleinunternehmer eine Rechnung ausstellt, darf darauf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, und der Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Außerdem muss auf den Rechnungen auf die Umsatzsteuerbefreiung hingewiesen werden.

Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung, also der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, ist jederzeit möglich. Entscheidet sich ein Kleinunternehmer für diesen Wechsel, bindet dies für die Dauer von fünf Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückgewechselt werden.

Es gibt darüber hinaus auch für die Einkommensteuer eine Regelung, nach der die meisten Ausgaben für Kleinunternehmer pauschal (20 % bzw. 45 %, gedeckelt mit EUR 8.400 bzw. EUR 18.900) ermittelt werden können. Kleinunternehmer im einkommensteuerrechtlichen Sinn sind Steuerpflichtige, deren betriebliche Einkünfte EUR 40.000 nicht überschreiten.