Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen, Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen erhoben wird. Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn dieser Unternehmen berechnet, wobei bestimmte Ausgaben und Abschreibungen steuermindernd berücksichtigt werden können. Sie unterscheidet sich von der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Österreich 23 %.

Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften müssen unabhängig davon, ob sie im Wirtschaftsjahr einen Gewinn erzielen oder nicht, Körperschaftsteuer zahlen. Diese Pflicht wird als Mindest-Körperschaftsteuer (Mindest-KöSt) bezeichnet.

Die Mindest-KöSt beträgt für die AG EUR 3.500 pro Jahr und für die GmbH und die FlexCo jeweils EUR 500 pro Jahr.