Rückstellung

Rückstellungen haben die Funktion, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen werden, die aber zum Bilanzstichtag bereits wahrscheinlich oder sicher, nur bezüglich Zeitpunkts oder Höhe noch unsicher sind, der Periode zuzuordnen, in der sie wirtschaftlich entstanden sind. Die Höhe der Rückstellung wird anhand von Erfahrungswerten, Schätzungen und aktuellen Informationen über die Verpflichtung ermittelt.

Rückstellungen werden in der Bilanz im Zuge des Jahresabschlusses, nicht aber von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern, gebildet. Sie sind ein Passivposten und werden im Fremdkapital ausgewiesen.

Unternehmensrechtlich unterscheidet man zwischen:

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Pensionsrückstellung),
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und
  • Aufwandsrückstellungen (z.B. Rückstellung für unterlassene Instandhaltung).

Steuerrechtlich anerkannt werden jedoch nur die beiden erstgenannten Rückstellungen.