Startseite | Leistungen | Digitale Steuerberatung | Steuerlexikon
Sonderausgaben

Sonderausgaben sind, mit Ausnahme des Verlustabzugs, Ausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Sie stellen eine Einkommensverwendung dar und sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig. Dennoch werden sie aus verschiedenen Gründen in begrenztem Umfang zum Abzug zugelassen.

Sonderausgaben liegen vor, wenn diese Ausgaben nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Sie werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.