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Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind unbegrenzt abzugsfähig. Sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer können diese Kosten als Sonderausgabe absetzen. Das bedeutet, dass bei höherem Einkommen nur etwa die Hälfte des gezahlten Honorars für den Steuerberater tatsächlich zu tragen ist. Der andere Teil wird durch das Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung erstattet oder führt zu einer geringeren Steuernachzahlung.