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Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die entweder einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst alle Einkünfte, die weltweit erzielt werden (Welteinkommensprinzip). Einkünfte aus dem Ausland müssen gemäß österreichischen Vorschriften ermittelt werden. 

Die unbeschränkte Steuerpflicht steht im Gegensatz zur beschränkten Steuerpflicht.