Vermietung und Verpachtung

Vermietung und Verpachtung bezieht sich auf die Überlassung von Immobilien, beweglichen Sachen oder Rechten gegen Entgelt zur Nutzung durch andere Personen oder Unternehmen.

  • Vermietung: Die entgeltliche Überlassung von Wohn- oder Gewerberäumen sowie beweglichen Gegenständen, wie z.B. Maschinen oder Fahrzeuge, an Dritte für einen bestimmten Zeitraum.
  • Verpachtung: Die entgeltliche Überlassung von Immobilien oder beweglichen Sachen, meist mit der Möglichkeit der Nutzung zur Erzielung von Einnahmen. Verpachtungen sind häufig im landwirtschaftlichen Bereich oder bei gewerblichen Immobilien zu finden, wo der Pächter nicht nur die Nutzung des Objekts erhält, sondern oft auch die Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Objekts.

Beide Tätigkeiten generieren Einkünfte, die steuerlich relevant sind und zu den sogenannten außerbetrieblichen Einkünften zählen, weshalb sie durch die Überschussrechnung ermittelt werden.