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Verlustausgleich

Die gesetzliche Regelung des Verlustausgleichs stellt keine Begünstigung dar, sondern basiert auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Besteuert wird nämlich das gesamte Einkommen und nicht nur bestimmte Einkünfte, weshalb auch negative Ergebnisse erfasst werden müssen. Positive und negative Einkünfte desselben Steuerpflichtigen werden im gleichen Veranlagungszeitraum durch Zusammenrechnung ausgeglichen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit korrekt zu erfassen. Verbleibende Verluste können in den Folgejahren zeitlich unbeschränkt als Verlustabzug verwertet werden. Es gibt jedoch ein Verbot des Ausgleichs bestimmter Verluste.