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Werbungskosten

Werbungskosten sind allgemein jene Aufwendungen und Ausgaben, die im Rahmen der Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte anfallen. Es handelt sich also nicht um Ausgaben zur Sicherung bereits zugeflossener Einnahmen, sondern um solche zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung zukünftig zufließender Einnahmen. Nur beruflich veranlasste Aufwendungen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der auf Einnahmenerzielung gerichteten außerbetrieblichen Tätigkeit und den Aufwendungen bestehen.