Die Unternehmer Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein monatlich bzw. quartalsweise einzureichender Bericht, den Unternehmer bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen müssen. Diese Meldung dient der Erfassung und Übermittlung von Informationen über innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Die ZM ist ein Instrument zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und zur Sicherstellung der korrekten Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften innerhalb der EU. Die Frist für die Einreichung der ZM ist das Ende des auf die Leistung folgenden Monats (bzw. Quartals).